Inkassobedingungen (AGB)

  1. Die Firma SSIF übernimmt als Finanzdienstleister die Inkassotätigkeit bestehender Forderungen namens des Auftraggebers (kurz AG genannt).
  2. Der Inkassoauftrag erfolgt schriftlich mittels von SSIF zur Verfügung gestellten Formularen, eigener Sammellisten, per e-mail oder sonstiger EDV-Datenträger. Für die Richtigkeit der Angaben auf dem Inkassoauftrag haftet der AG. Auf Anfrage sind SSIF alle notwendigen Unterlagen, die mit dem Inkassoauftrag in direktem Zusammenhang stehen, auszuhändigen.
  3. Mit Übersendung des Inkassoauftrages gilt diese Geschäftsbeziehung mit den zu dieser Zeit geltenden AGB´s als vereinbart sofern nicht eine schriftliche Modifikation vorliegt.
  4. Die Bearbeitung der Inkassoaufträge erfolgt gemäß den Richtlinien der Bundesinnung für das Inkassowesen. ISSF verpflichtet sich darüber hinaus, die Forderungen rasch und mit Nachdruck zu bearbeiten und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die eine rasche Einbringung gewährleisten.
  5. Zahlungen, die vom Schuldner direkt an den AG geleistet werden, sowie Vereinbarungen die der AG direkt mit dem Schuldner trifft, sind sofort schriftlich an SSIF zu melden.
  6. Der AG hat das Recht, einen uns erteilten Inkassoauftrag zurückzunehmen. SSIF behält sich jedoch das Recht vor, die bis zu diesem Zeitpunkt entstanden Kosten dem AG in Rechnung zu stellen.
  7. Inkassokosten werden gemäß der jeweils gültigen Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen dem Schuldner angerechnet.
  8. Zahlungseingänge werden mit den angefallenen Kosten von SSIF kompensiert und nach gänzlicher Deckung des Außenstandes unverzüglich an den AG weitergeleitet. Auf Anfrage sind auch Teilauszahlungen möglich.
  9. Die Einbringlichmachung der Forderungen kann von SSIF nicht gewährleistet werden. Inkassoaufträge erstrecken sich nicht auf die Überwachung von Verjährungsfristen, weshalb für Verjährung nicht gehaftet wird.
  10. Schadenersatzansprüche gegenüber SSIF sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon ist die Haftung bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit.
  11. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform, die nur dann Gültigkeit haben, wenn diese von SSIF und AG unterfertigt sind.
  12. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt A-7000 Eisenstadt als vereinbart.